Allgemeine Geschäftsb
der Firma KTC GmbH- Kriti
Trading Company (Lieferer) mit Kunden
Stand 03/2003
Allgemeines:
Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit
unseren Kunden. Entgegenstehenden
Geschäfts- bzw. Einkaufsb
Vertragsabschluß:
Angebote des Lieferers sind, sofern
schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle
Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung
oder Leistung geschlossen.
Mindestbestellwert
€ 25,--.
Ab
einen Warenwert von 100 Euro erfolgt die Lieferung frei Haus!
Preise:
Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht
anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Sämtliche Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Würzburg
(Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu
Lasten des Kunden.
Für Transportversicherung/Spesen berechnet der
Lieferer 1% des Bruttowarenwertes
(änderungen vorbehalten).
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der
Ware ab Lager Würzburg (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen,
als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware
nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die
Wahl der Versandart hat der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs
bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, daß die Ware zur Abholung
am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer auf Verlangen
des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort
versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Sp
Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch
Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und
Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände
beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und
Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8
Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in j
Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden
zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und
dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der
Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt
fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf
Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur.
Fernabsatzverträge mit Verbrauchern:
(Als Verbraucher gilt j
Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin,
daß bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine
Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden ab einem Warenwert von
Euro 40,00 vom Lieferer übernommen. Auf telefonische Anzeige der beabsichtigten
Rücksendung sorgt der Lieferer für die Übersendung einer sog. "Freeway-Marke" für Rücksendungen innerhalb der BRD.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei
Übergabe, auf den Kunden über, bzw. wenn der Verbraucher den Besitz der
gekauften Sache erlangt..
Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn
auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt.
Bei einem Einkauf durch einen Verbraucher geht
die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung usw. an den Kunden über. J
Eine Kopie dieser Schadensmeldung ist der Fa.
KTC - Kriti Trading Company GmbH zukommen zu lassen.
Im übrigen erfolgt die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.
Zahlungsb
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die
Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen
(Vorkasse) sind für den Lieferer in spesenfreier Weise mittels Überweisung zu
begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug der fällige Betrag nicht
eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkr
Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus
dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Mängelansprüche:
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche
Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1
Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist
er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache
und Wertersatz verpflichtet.
Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach
Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt
werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der
Transporteur.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der
Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der
Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware
übernommen hat.
Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden
die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte
Mangel nicht bestätigt.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich
unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des
Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim
Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle
der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde
tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware,
auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an
den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die
Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung
offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer
sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung
am Nächsten liegende. änderungen dieser AGB b
Erfüllungsort ist Würzburg. Gerichtsstand ist,
soweit gesetzlich zulässig, Würzburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.